Als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit erwähnte Dr. D ein intermittierendes lokales Lumbalsyndrom bei intakter peripherer Sensomotorik, klinisch ohne Hinweis für eine radikuläre Topik und mit guter muskulärer Kompensation. In der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Hausmeister (richtig: Hausangestellter) in einem Hotel, welche eine regelmässig mittelschwere bis schwere körperliche Tätigkeit dargestellt habe, erachtete Dr. D den Beschwerdeführer als vollumfänglich arbeitsunfähig.