Vom Beschwerdeführer wird vorab nicht in Frage gestellt, dass in somatischer Hinsicht auf den orthopädischen Untersuchungsbericht des RAD-Arztes Dr. D vom 10. Juni 2010 abzustellen ist. Danach bestehen als Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit eine eingeschränkte Schulterfunktion rechts mit/bei Status nach insgesamt dreimaliger operativer Intervention (arthroskopische subakromiale Dekompression am 4.3.2002, offene subakromiale Dekompression mit AC-Gelenksresektion und Rekonstruktion der Supraspinatussehne am 24.5.2003 und erneute offene subakromiale Dekompression und Re-Rekonstruktion der Supraspinatussehne rechts am 25.11.2003) sowie eine eingeschränkte Belastbarkeit des linken