Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist (Abs. 2). (…) 3. Vom Beschwerdeführer wird vorab nicht in Frage gestellt, dass in somatischer Hinsicht auf den orthopädischen Untersuchungsbericht des RAD-Arztes Dr. D vom 10. Juni 2010 abzustellen ist.