Dabei wird insbesondere über den Beweiswert des psychiatrischen Abklärungsberichts des RAD-Arztes Dr. C bzw. die Frage nach der willentlichen Überwindbarkeit der Schmerzproblematik zu entscheiden sein. Ausserdem ist aufgrund der Vorbringen des Beschwerdeführers der von der IV-Stelle vorgenommene Einkommensvergleich einer näheren Prüfung zu unterziehen. 2. 2.1 Nach Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG;