Dass dem nicht anwaltlich vertretenen und auch selbst nicht rechtskundigen Versicherten die Tragweite eines solchen Vergleichs nicht nur genügend erklärt wird, sondern ihm in dieser Situation vor Unterzeichnung des Vergleichs zumindest auch eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, ist unabdingbar. Andernfalls ist der rechtsunkundige Versicherte kaum in der Lage, seine Mitwirkungs- und Gehörsrechte in genügender Weise wahrzunehmen. Damit ist der Grundsatz eines fairen Verfahrens verletzt.