Dabei sind die Folgen des abgeschlossenen Vergleichs aber durchaus weitreichend, wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht. Abgesehen davon, dass die bestehende Taggeldversicherung aufgelöst wurde, wurden auch die Leistungen aus dem Ereignis vom 20. August 2011 per sofort eingestellt. Zumindest aus diesem Versicherungsfall wird der Beschwerdeführer, welcher als selbständig Erwerbender offenkundig auf eine Krankentaggeldversicherung angewiesen ist, keine anderweitige Versicherungsdeckung mehr erlangen können.