Es wurde ihm der hier zu beurteilende, bereits vorbereitete schriftliche Vergleich vorgelegt, welchen der Beschwerdeführer – nach dessen Schilderung unter massivem Druck und in Unkenntnis der gesamten Tragweite – an Ort und Stelle unterzeichnete. Mit Verfügung vom 25. September 2012 wurde dieser Vergleich schliesslich von der Krankenkasse formell eröffnet. Erst im anschliessenden Einspracheverfahren war der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten.