mit ihrem Mann das weitere Vorgehen besprochen werden solle. An der Besprechung vom 4. September 2012 wurde der Beschwerdeführer sodann zunächst zu seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen befragt, worüber ein entsprechendes Protokoll erstellt wurde. Erst im Anschluss daran wurde der Beschwerdeführer mit dem Überwachungsergebnis, welches mit den zuvor gemachten Aussagen des Beschwerdeführers nur schwer zu vereinbaren ist, konfrontiert. Es wurde ihm der hier zu beurteilende, bereits vorbereitete schriftliche Vergleich vorgelegt, welchen der Beschwerdeführer – nach dessen Schilderung unter massivem Druck und in Unkenntnis der gesamten Tragweite – an Ort und Stelle unterzeichnete.