Als Präsidentin bzw. Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift seien sie für die Überwachung der korrekten Abrechnung und Zahlung der Beiträge verantwortlich und hätten solidarisch für den Schaden einzustehen. Dagegen erhoben C und D am 29. April 2013 gemeinsam Einsprache mit dem Antrag, auf die Schadenersatzforderung sei gänzlich zu verzichten, da diese existenzielle und persönlich schwere Folgen für sie hätte. Auch leide C bereits seit längerem psychisch sehr unter der Situation. Aus den Erwägungen: E. 5.3.2 (...)