Da vorliegend das massgebliche durchschnittliche monatliche Einkommen während der Praktika im Jahre 2011 – wie oben gezeigt – bei Fr. 2'673.-- (Januar bis Juli) bzw. Fr. 2'396.30 (Dezember) und damit über dem Grenzbetrag von Fr. 2’320.-- lag, konnte die Tochter des Beschwerdeführers ihren Lebensunterhalt in diesen Monaten wesentlich mitfinanzieren. Da diese Praktika nicht in eine übliche unterrichtsfreie Zeit fielen, ist das gesamte Einkommen vorliegend auch nicht auf einen Monatsdurchschnitt des betreffenden Kalenderjahres umzurechnen. Vielmehr sind die Praktikumsmonate gesondert vom Rest der übrigen Monate zu betrachten.