c gelten, wonach bei einem Praktikum, in welchem das durchschnittliche Monatseinkommen über dem Betrag einer maximalen vollen Altersrente liegt, die Praktikumsmonate gesondert vom Rest der übrigen Monate zu betrachten sind (vgl. oben). Denn nur so wird dem Grundsatz, es sollen keine Sozialversicherungsleistungen fliessen, wenn das Kind ein beachtliches Erwerbseinkommen erzielt, mit dem es seinen Lebensunterhalt wesentlich mitfinanzieren oder sogar vollständig selber finanzieren kann, Rechnung getragen.