RWL als erfüllt und damit die Rückforderung als begründet. 4.3. Das Bundesgericht setzte sich in einem neuen Entscheid 8C_875/2013 vom 29. April 2014 mit der Berechnungsweise des durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommens nach Art. 49bis Abs. 3 AHVV auseinander und hielt dazu vorab fest, dass Verwaltungsweisungen sich an die Durchführungsstellen richten würden und für das Sozialversicherungsgericht nicht verbindlich seien. Das Gericht solle diese aber bei seiner Entscheidung berücksichtigen, sofern sie eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulassen würden.