Befindet sich das Kind nicht während des ganzen Kalenderjahres in Ausbildung, müssen die Monate in Ausbildung gesondert von den übrigen Monaten betrachtet werden. c) Befindet sich das Kind in einem Praktikum, in welchem das durchschnittliche Monatseinkommen über dem Betrag einer maximalen vollen Altersrente liegt, sind die Praktikumsmonate gesondert vom Rest der übrigen Monate zu betrachten. Nur wenn das Praktikum in einer üblichen unterrichtsfreien Zeit (gemäss Art. 49ter Abs. 3 AHVV) gemacht wird oder der monatliche Praktikumslohn unter dem Betrag der maximalen vollen Altersrente liegt, wird das gesamte Einkommen auf einen Monatsdurchschnitt des betreffenden Kalenderjahres umgerechnet.