Insbesondere bei höheren Praktikumslöhnen (z.B. bei Versicherungen und Banken oder Computerfirmen) erscheine es heute zu grosszügig, wenn noch Waisen- und Kinderrenten (bzw. hier Ausbildungszulagen) hinzukämen. Ob beim erzielten Einkommen jeweils auf das Jahreseinkommen (umgerechnet auf einen Monat) oder auf das Monatseinkommen während bestimmter Monate abzustellen sei, richte sich nach folgenden Kriterien: Beginne oder ende die Ausbildungszeit während des Kalenderjahres, seien vorherige oder nachherige Monate nicht miteinzubeziehen: Nach dem Lehrabschluss werde beispielsweise der anschliessend höhere Lohn als Berufsmann/-frau nicht mehr berücksichtigt.