SRL Nr. 40). 2. (…) 3. 3.1. Im angefochtenen Einspracheentscheid fordert die Beschwerdegegnerin vom Beschwerdeführer Fr. 2'000.-- (Fr. 250.-- x 8 Monate) für zu Unrecht bezahlte Ausbildungsbeiträge zurück. Ihre Rückforderung begründet sie im Wesentlichen damit, die Tochter des Beschwerdeführers habe während ihres Praktikums vom 1. Januar 2011 bis 31. Juli 2011 ein Einkommen von Fr. 18'697.-- erzielt, was einem monatlichen Durchschnittseinkommen von Fr. 2'671.-- entspreche und damit über der relevanten Einkommensgrenze von Fr. 2'320.-- pro Monat der maximalen vollen Altersrente der AHV liege.