offenkundig an der Sache vorbei. Selbstverständlich sind und waren chirurgische Massnahmen notwendig. Das schliesst aber die Erforderlichkeit auch weiterer medizinischer Massnahmen im Rahmen des gesamten Behandlungskonzepts nicht aus. Der von der IV-Stelle vertretenen Auffassung, die Spezialernährung stelle gar keine therapeutische Behandlung dar und mit der Ernährungsberatung würde nur eine prophylaktische Massnahme flankiert, was nicht unter die Leistungspflicht der IV falle, kann dabei jedenfalls nicht gefolgt werden.