Kinder mit angeborenem Herzfehler hätten immer einen erhöhten Grundumsatz (ca. 125 % des Normalbedarfs). Aus diesem Grund sei bei der Versicherten eine hochkalorische Ernährung medizinisch indiziert. Dies und die Sondierungspflicht erforderten regelmässige Konsultationen in der Sprechstunde der Ernährungsberatung. So könne die Ernährung der Versicherten optimal an ihre wechselnden Bedürfnisse angepasst werden. Es sei zudem unabdingbar, dass die Eltern der Versicherten eine gute Schulung durch die Ernährungsberatung erhielten, damit der erforderte Kalorien- und Flüssigkeitsbedarf durch sie überwacht werden könne.