Dieser Entscheid ist in der Lehre aber zu Recht kritisiert worden. Es wird namentlich darauf hingewiesen, dass die Annahme, wo-nach die Inkognitoadoption stets deckungsgleich mit dem Kindeswohl sei, nicht zu befriedi-gen vermöge und auch unter methodischen Gesichtspunkten problematisch sei. Gemäss humanwissenschaftlichen Erkenntnissen werden Belastungen der von der Adoption betrof-fenen Personen der geheimen Adoption zugeschrieben, weshalb sich in ausländischen Ge-setzgebungen ab den 1970er Jahren vermehrt offene Adoptionsformen entwickelten und heute in vielen Ländern die Regel darstellen (Monika Pfaffinger, Polyvalentes Kindeswohl ? methodische Reflexionen über das Wohl des [adoptierten]