Die Vorinstanz sieht hierfür keine Notwendigkeit und gewichtet das Interesse am Fortbestand des Kindesverhältnisses zur leiblichen Mutter (die der Adoption zustimmt) aufgrund der Umstände höher als die Durchtrennung dieser rechtlichen Bande. Sie übersieht dabei Folgendes: Selbst wenn sich die Mutter gegen die Adoption aussprechen würde, wäre ihr gegenteiliges Interesse am Fortbestand des Kindesverhältnisses ? aufgrund der Persönlichkeit und des Selbstbestimmungsrechts von X. und Y. ? weniger stark zu gewichten als das Interesse der beiden mündigen Söhne an der Adoption durch den Beschwerdeführer. Dem Beschwerdeführer ist zuzustimmen, wenn er das Kindeswohl durch die Adoption gewahrt sieht.