anfänglich über neun Jahre zusammen mit ihrer Mutter ? im Haus des Beschwerdeführers, der sich erzieherisch und finanziell intensiv um sie kümmerte. Der Beschwerdeführer sowie X. und Y. fühlen sich durch diese Beziehung miteinander eng verbunden, und es entspricht dem ausdrücklichen Wunsch von X. sowie Y., in der Zukunft nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich eine Familie mit ihrem langjährigen Ersatzvater führen zu können. Beide fühlen sich gemäss eigenen Angaben als Söhne des Beschwerdeführers.