das Gesuch abgelehnt mit der Begründung, die Adoption diene nicht dem Wohl der zu adoptierenden Personen. Es liege insbesondere nicht im Interesse von X. und Y., das Band zu deren leiblichen Mutter zu durchschneiden und durch ein solches zum Beschwerdeführer zu ersetzen, zumal die beiden erwachsenen Söhne zu ihrer Mutter ein intaktes Verhältnis hätten. Es stellt sich die Frage, ob die anbegehrte Adoption im konkreten Fall ? und allenfalls trotz Fortbestand des Kontaktes zur leiblichen Mutter ? dem Kindeswohl am Besten dient.