Das Fortdauern von Beziehungen zu den leiblichen Eltern steht einer Erwachsenenadoption nicht grundsätzlich entgegen. Entscheidend ist, ob die anbegehrte Adoption dem Kindeswohl am Besten dient. ====================================================================== Der Regierungsstatthalter wies ein Gesuch des Beschwerdeführers (geb. 1944) um Adoption der beiden mündigen Brüder X. (geb. 1981) und Y. (geb. 1982) mit der Begründung ab, es lägen trotz besonders enger Beziehung der Betroffenen zueinander keine äusseren Umstände vor, welche die Adoption durch den Beschwerdeführer ? unter Inkaufnahme des Erlöschens des Kindesverhältnisses von X. und Y. zu deren leiblichen Mutter ?