Basel 2008, S. 84). Bühler hält allerdings fest, es führe zum gleichen Ergebnis, wenn der volle Mietzins und die gesamten Krankenkassenbeiträge in die Notbedarfsberechnung eingesetzt würden und auf der andern Seite beim Einkommen ein angemessener Teil der Kinderalimente als Beitrag an die Wohnungs- und Versicherungskosten berücksichtigt würde. Die Grundbeträge für die Kinder seien jedoch auf jeden Fall wegzulassen, weil diese dem für die Kinder aufzuwendenden, durch die Kinderunterhaltsbeiträge zu deckenden Notbedarf entsprächen (Bühler, a.a.O., S. 148).