In der Literatur wird diskutiert, ob die genetische bzw. die biologische oder die soziale Wahrheit Anknüpfungspunkt für die rechtliche Bestimmung der Elternschaft bilden soll. Dabei ist unverkennbar, dass in der Schweiz — wie in ganz Europa — die genetische Wahrheit an Bedeutung gewinnt, nicht zuletzt wegen des grundrechtlich verankerten Rechts des Kindes, diese zu kennen. Allerdings können auch gegenläufige Tendenzen beobachtet werden (Andrea Büchler, Das Abstammungsrecht in rechtsvergleichender Sicht, in: FamPra 2005 S. 469; dieselbe, Sag mir, wer die Eltern sind …, in: AJP 2004 S. 1177; Regina Aebi-Müller, EGMR-Entscheid Jäggi c. Suisse: