Ein Kind, das sich in der Schweiz aufhält, hat unabhängig von seinem ausländerrechtlichen Status resp. von der Aufenthaltsbewilligung seines sorgeberechtigten Elternteils Anspruch auf Unterhalt. ====================================================================== Der Kläger hatte sich mit von der Vormundschaftsbehörde genehmigtem Vertrag zur Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen für den gemeinsamen Sohn A. an die sorgeberechtigte Mutter (Beklagte) verpflichtet. Nachdem die Beklagte rechtskräftig aus der Schweiz ausgewiesen worden war, reichte er eine Klage um Herabsetzung des Kinderunterhaltsbeitrags ein. Die Vorinstanz wie das Obergericht wiesen die Klage ab.