392 Abs. 1 Satz 1 StPO). Diese Voraussetzung ist sicherlich dann erfüllt, wenn die Vorwürfe gegen sämtliche beschuldigten Personen formell in derselben Anklageschrift erfolgt sind oder die Vorwürfe erstinstanzlich infolge Verfahrensvereinigung gemeinsam beurteilt wurden. Umstritten ist, ob das Erfordernis auch dann erfüllt sein kann, wenn die Anklagen nicht im formellen Sinn gemeinsam beurteilt wurden. Ein Teil der Lehre lehnt dies ab und auch die bundesgerichtliche Rechtsprechung deutet auf ein enges Verständnis hin (BGE 148 IV 265 E. 1.4.4; Hasani, Der Grundsatz der Verfahrenseinheit [Art. 29 StPO]: eine Determinante des fairen Strafprozesses, Diss. Luzern 2023, N 771-773;