392 StPO sind nicht erfüllt, wenn das Berufungsgericht eine Strafsache für Beweisergänzungen und allfällige erneute Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft zurückweist. Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder dieses in einem Freispruch enden, stünde mitbeschuldigten Personen, welche auf die Berufung verzichteten, die Revision offen. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: (...) 2. Prüfung der Ausdehnung des Beschlusses vom 10. Mai 2024 auf den Verurteilten 2.1. Rechtliche Grundlagen