Daran ändert nichts, dass ein nicht mehr aktueller Ausweiseintrag die Polizeibeamten zu unnötigen Verfahrensschritten veranlasst. Selbst wenn eine beschuldigte Person sich wider besseres Wissen keinen aktuellen Führerausweis ausstellen liesse, wäre diesem Verhalten mit der Auflage der Verfahrenskosten wegen schuldhafter Einleitung eines Strafverfahrens, nicht aber mit einer Sanktion für die Nichteinhaltung nicht länger angebrachter Auflagen oder Beschränkungen zu begegnen.