Gesetz und Rechtsprechung sehen mithin eine kontinuierliche Abänderbarkeit von Auflagen vor, weshalb für präventiv erlassene Beschränkungen gerade kein Raum besteht. Dagegen, dass der Führerausweiseintrag gleichsam konstitutive Wirkung entfalten könnte, spricht schliesslich der Umstand, dass a priori nicht sämtliche Auflagen explizit aus dem Führerausweis hervorgehen (müssen).