Gegen eine solche Interpretation spricht zunächst das Verhältnismässigkeitsprinzip als eigentliche (gesetzliche) Grundlage solcher Auflagen, die demgemäss nur in einem Umfang verfügt und aufrechterhalten werden dürfen, als sie erforderlich sind, die übrigen Verkehrsteilnehmer vor Risiken zu bewahren, die mit der mangelhaften Fahreignung einer Person in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ein zusätzliches Argument gegen eine zeitliche Weitergeltung von Auflagen in Führerausweisen über die Phase ihrer Notwendigkeit hinaus ergibt sich sowohl aus Art.