4.4.1.2. Systematische Auslegung Die systematische Auslegung erfolgt unter Berücksichtigung des Zusammenhangs einer Bestimmung mit anderen Gesetzesvorschriften (vgl. BGE 145 III 133 E. 6). Auslegungsbedürftige Begriffe sind im Kontext der Rechtsvorschrift, des Gesetzes, des Rechtsgebiets sowie letztlich der gesamten Rechtsordnung zu lesen. Namentlich Regeln innerhalb desselben Erlasses können insoweit wichtige Hinweise für den tatsächlichen Normsinn liefern (BGE 129 IV 322 E. 2.2.4, 129 IV 71 E. 1.4; Graf, in: Annotierter StGB Kommentar [Hrsg. Graf], Bern 2020, Art. 1 N 9).