Vom Beschuldigten geht jedoch, wie ausgeführt, keine grosse Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Schengenraum aus. Angesichts der in dieser Art einmaligen Tat, der guten Prognose und der in der Schweiz lebenden Tochter erweist sich eine Ausschreibung im SIS als unverhältnismässig. Von einer Ausschreibung im SIS ist hier daher – ausnahmsweise – abzusehen. |