Eine Ausschreibung im ganzen Schengenraum würde den Beschuldigten überdies sehr hart treffen. Er pflegt den Kontakt zu seiner Tochter in der Schweiz regelmässig, was durch die Ausschreibung im SIS zweifellos erschwert würde. Er ist ausserdem im Begriff, ein international tätiges Geschäft mit Sportartikel aufzubauen. Die entsprechende GmbH und die Marke hat er in Deutschland eingetragen. Zudem bezieht er Einkommen aus einem von ihm als Geschäftsführer in Deutschland betriebenen Immobilienservice. Sein Neustart in Deutschland würde ihm durch die Ausschreibung verunmöglicht.