Auch vor Kantonsgericht brachte der Beschuldigte seine Reue glaubhaft zum Ausdruck. Es handelte sich um eine gravierende, aber auch einmalige Entgleisung des Beschuldigten. Seit dem Vorgefallenen ist er in strafrechtlicher Hinsicht – soweit bekannt – nicht mehr in Erscheinung getreten. Er hat glaubhaft versichert, keine Drogen mehr zu konsumieren. Der Beschuldigte pflegt gefestigte familiäre Beziehungen und befindet sich im Aufbau eines eigenen Geschäfts. Seine Prognose ist nach dem Gesagten nicht nur als nicht ungünstig, sondern als gut zu beurteilen. Das Verschulden des Beschuldigten wurde gerade noch als leicht qualifiziert.