220 StGB N 5). Das Bundesgericht hat sich seit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision per 1. Juli 2014, soweit ersichtlich, nicht mehr zur Thematik geäussert, ob Art. 220 StGB in seiner aktuellen Fassung zur Anwendung gelange, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil das (gerichtlich geregelte) Besuchsrecht verwehre. Im Urteil 1B_533/2012 vom 22. November 2012 betreffend eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft hielt das Bundesgericht in E. 3.2 noch vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen und dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision fest: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts könne ein Elternteil den objektiven Tatbestand von Art.