An diesem Tag hat eine von A beauftragte Person dem Beschuldigten gezeigt, wie man Kokainfingerlinge erstellt und am 2. August 2011 versuchte der Beschuldigte im Musikstudio den ganzen Tag, das Kokain zu Fingerlingen zu pressen. Dies gelang ihm nicht, weshalb er die Arbeit abbrach. Auch wenn das Ergebnis nicht wunschgemäss ausfiel, hat der Beschuldigte mit diesen Handlungen den letzten entscheidenden Schritt zur Rechtsverletzung, im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a BetmG mechanisch Betäubungsmittel "herzustellen" resp. solche "auf andere Weise zu erzeugen", gemacht.