Vorliegend ist erstellt, dass der Beschuldigte am 30. Juli 2011 von A total 1'354 g Kokain und 5'118.8 g Streckmittel und diverse Drogenutensilien entgegennahm und A den Beschuldigten gegen ein Entgelt von € 5'000.-- beauftragte, verkaufsfertige Kokainfingerlinge zu erstellen und diese wieder an ihn (A) zurückzugeben. Am 1. August 2011 kaufte der Beschuldigte weitere Drogenutensilien wie ein Vakuumiergerät, eine Waage und einen Mixer. An diesem Tag hat eine von A beauftragte Person dem Beschuldigten gezeigt, wie man Kokainfingerlinge erstellt und am 2. August 2011 versuchte der Beschuldigte im Musikstudio den ganzen Tag, das Kokain zu Fingerlingen zu pressen.