a BetmG herzustellen bzw. zu erzeugen, nämlich durch Pressen des bei ihm gelagerten Kokains zu Kokainfingerlingen. Einerseits trifft zu, dass das "Pressen" von Kokainfingerlingen aus Kokain die Tatbestandsmerkmale "Herstellen" und auch "auf andere Weise erzeugen" des Art. 19 Abs. 1 lit. a BetmG erfüllt. Es kann diesbezüglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz und auf die dort zitierte Literatur verwiesen werden (vgl. zudem Albrecht, Stämpflis Handkomm., 2. Aufl. 2007, Art. 19 BetmG N 50-55). Der anderslautenden Meinung von Fiolka (Die revidierten Strafbestimmungen des BetmG – Vier Säulen und einige Überraschungen, in: AJP 2011 S. 1274) kann nicht gefolgt werden.