44 StGB N 44; Trechsel/Aebersold, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskomm. [Hrsg. Trechsel/Pieth], 2. Aufl. 2013, Art. 94 StGB N 6). Dabei wird zu Recht die unterschiedliche Stossrichtung zwischen einer Weisung und einer ambulanten Massnahme hervorgehoben. Bei Weisungen wird auf den Aspekt der Besserung der betroffenen Person erste Priorität gesetzt. Weisungen fehlt der Sicherungsaspekt, wie er bei (ambulanten) Massnahmen im Vordergrund steht. Erfordern es die Bemühungen um Resozialisierung des Täters, kann der Anwendungsbereich der Weisung deutlich weiter sein als bei ambulanten Massnahmen (Schneider/Garré, a.a.O., Art. 44 StGB N 44).