44 Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) sein können, ist in der Lehre umstritten. Zumindest früher wurde teilweise die Auffassung vertreten, eine ärztliche Betreuung habe auf der Anordnung einer ambulanten Massnahme im Sinn von Art. 63 StGB zu basieren; daneben hätten Weisungen über eine ärztliche Betreuung keine Berechtigung mehr (Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskomm., Zürich 2008, Art. 94 StGB N 6; kritisch auch Stratenwerth/Wohlers, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Handkomm., 3. Aufl. 2013, Art. 94 StGB N 4). Die neuere Lehre spricht sich klar für deren rechtliche Zulässigkeit aus (Schneider/Garré, Basler Komm., 3. Aufl. 2013, Art. 44 StGB N 44;