StGB subsumiert werden. Dass die Beschwerdeführerin sich in den Steuererklärungen 2020 und 2021 als selbständig erwerbstätig bezeichnete und ein daraus fliessendes geringfügiges Einkommen deklarierte (…), vermag daran nichts zu ändern, nachdem es sich dabei um eine reine Selbstdeklaration handelt, die zudem nicht ihren aktuellen Ausführungen fehlenden Gewinns entspricht. Zusammengefasst hat der VBD das Gesuch um Vollzug der Freiheitsstrafe in Form der Halbgefangenschaft zu Recht abgewiesen. Damit ist die gegen diesen Entscheid von der Beschwerdeführerin erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde abzuweisen. (...) |