§ 3a aJVV (Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug) hielt Folgendes fest: Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug ist mit ihren Abteilungen Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof, Strafanstalt Wauwilermoos und Vollzugs- und Bewährungsdienste zuständig für den Justizvollzug. Die Abteilungen handeln in ihrem Zuständigkeitsbereich im Namen und nach Weisung der Dienststelle.