SRL Nr. 327) bestimmt, dass für die Voraussetzungen, Entscheidungskompetenzen und Rahmenbedingungen des Arbeitsexternats die Richtlinien des Strafvollzugskonkordats gelten. Die systematische Sammlung der Erlasse und Dokumente (SSED) des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz (nachfolgend Konkordat) enthält u.a. eine Richtlinie der Konkordatskonferenz der Nordwest- und Innerschweizer Kantone betreffend - die externe Beschäftigung aus dem Normalvollzug von eingewiesenen Personen - den Vollzug des Arbeitsexternats und des Wohn- und Arbeitsexternats - die elektronische Überwachung anstelle des Arbeitsexternats oder des Wohn- und Arbeitsexternats (EM-Backdoor) vom 3. November