Die Beurteilung hat sich an den Interessen der betroffenen Kinder zu orientieren. Die Auswertung der vergangenen Berichtsperiode anhand des Rechenschaftsberichts zielt dabei sowohl in Bezug auf die Zwecktauglichkeit und Notwendigkeit der Massnahme als auch die Tätigkeit der Beiständin primär auf eine vorwärts gerichtete Planung des weiteren Vorgehens. |