Immerhin sind die Parteien darauf hinzuweisen, dass die Frage, wie die Regelung der subsidiären Kostenübernahme durch die öffentliche Hand bei einem Wohnsitzwechsel der betroffenen Person zu handhaben ist, im Gesetz nicht geregelt ist. Hinzuweisen ist auch auf die Stellungnahme des Arbeitsausschusses der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) zur Übernahme der Kosten für Entschädigung und Spesen der Führung der Beistandschaft durch das Gemeinwesen bei Wohnsitzwechsel (Art.