Vorliegend wendet sich die Gemeinde Y in einem Verfahren betreffend die Bestätigung einer fürsorgerischen Unterbringung für eine volljährige Person gegen die "Anweisung zur Kostengutsprache". Im Folgenden ist zu klären, ob diese "Anweisung zur Leistung einer Kostengutsprache" im Rahmen eines erwachsenenschutzrechtlichen Verfahrens von der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichts mitumfasst ist, mit der Folge, dass auf die Beschwerde mangels Beschwerdebefugnis nicht einzutreten wäre. Dabei ist zunächst auf die Funktion und die Wirkung der "Anweisung" einzugehen.