Aus den Akten geht hervor, dass die Betroffene eine Probewoche in der Institution verbracht hat und es ihr dort gefallen hat. Im Auswertungsgespräch hat sie mitgeteilt, dass sie gerne eintreten würde. Da kein Zimmer frei war, verzögerte sich der Eintritt bis im Juni 2012. Zwar ist nicht dokumentiert, welche Wohnheime für A ebenfalls in Frage gekommen wären. Es besteht jedoch kein Anlass anzunehmen, dass keine Alternativen zu einem Eintritt in das Wohnheim M bestanden haben, zumal A zuvor einen Arbeitsweg von einer Stunde in Kauf genommen hat und die Nähe zum Arbeitsort für sie nicht ausschlaggebend war.