Bei der fachlichen Eignung geht es um die für die Führung des konkreten Mandats nötigen Fachkompetenzen. Während für eine einfachere Beistandschaft eine Privatperson ohne spezielles Fachwissen, aber mit Lebenserfahrung, gesundem Menschenverstand, Sozialkompetenz und gutem Willen als Beistand in Frage kommt, ist für Beistandschaften, die in psychologischer, sozialer, medizinischer Hinsicht und/oder nach Grösse und Art des zu verwaltenden Vermögens komplex sind, besonderes Fachwissen nötig, weshalb in aller Regel ein Berufsbeistand mit dem Mandat zu betrauen ist. Massgebend für die Eignung ist, was im Einzelfall den Interessen und dem Wohl der betroffenen Person dient (vgl. Reusser, a.a.