8.2. Festzuhalten ist, dass die Verpflichtung der Eltern zum Besuch einer Mediation keine Anordnung eines persönlichen Kontakts zwischen A und ihrem Vater gegen ihren Willen darstellt und deren Zweck nicht darin besteht, einen solchen Kontakt zu erzwingen, sondern darauf hinzuwirken, dass die Eltern gemeinsam zum Wohl von A – und entsprechend unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und Bedürfnisse – eine Lösung zur Regelung und Ausgestaltung des Besuchsrechts erarbeiten. Bis die mit Hilfe der Mediation anzustrebenden Besuchskontakte wieder in Gang kommen, kommen zwischenzeitlich vor allem Briefverkehr und Telefonate sowie andere Formen moderner Telekommunikation wie insbesondere E-Mail, Chat