Nach dem Gesagten ist die Kindeswohlgefährdung von A nicht in einem Kontakt zu ihrem Vater zu lokalisieren, sondern wie bereits erwähnt, in der mittel- und langfristigen Gefährdung ihrer Entwicklung bedingt durch den vollständigen Kontaktabbruch zu ihrem leiblichen Vater und damit zu einem wesentlichen Teil ihrer Herkunft und Identität. Eine zentrale Ursache dafür liegt vorliegend offensichtlich in der mangelnden bzw. mangelhaften Kommunikation zwischen den beiden Elternteilen und der offensichtlich negativen Einstellung der Eltern zueinander. Entgegen der Auffassung der Beschwerdegegnerin und der Vorinstanz macht deshalb die Anordnung einer Mediation sehr wohl Sinn.